Praxismodul
Allgemeine Informationen
Das Praxismodul soll in der Zeit des 4. oder 5. Semesters absolviert werden. In der Regel wird dies als externes Praktikum außerhalb der germanistischen Institute ausgeführt, in seltenen Ausnahmefällen als internes Praktikum (an einem der germanistischen Institute wie z.B. dem Institut für Germanistische Sprachwissenschaft). Das Praktikum umfasst mindestens 240 Arbeitsstunden bzw. mindestens 6 Arbeitswochen. Hinzu kommen 60 Stunden für Recherche, Bewerbung und die Erstellung des Praktikums-Portfolios.
Ein Praktikum soll in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden, wenn die Arbeitszeit in 6 Arbeitswochen en bloc abgeleistet wird. Vor dem Beginn des Praktikums stellt der Studierende sein Praktikumsprojekt bei der Modulverantwortlichen - für die Germanistische Literaturwissenschaft: Dr. Johanna Bohley - in der Sprechstunde (montags, 16.30-17.30h in E030 im Frommannschen Anwesen) vor bzw. per Mail (johanna.bohley@uni.jena.de). Die institutsinternen Praktika bei der Germanistischen Sprachwissenschaft können bei Dr. Manfred Consten (manfred.consten@uni-jena.de) anerkannt werden.
Nach dem Abschluss des Praktikums melden Sie sich über Friedolin zur Modulprüfung an und legen beim Modulverantwortlichen ein Portfolio vor. Es besteht
- aus einem Schreiben des Arbeitgebers, das a) eine Bescheinigung über die Absolvierung des Praktikums und b) eine Beurteilung des Praktikanten / der Praktikantin umfasst, und
- aus einem Praktikumsbericht im Umfang von 8-10 Seiten (12 Punkt Times New Roman, 1,5-zeilig, Rand) den der Praktikant / die Praktikantin selbst verfasst.
Der Praktikumsbericht enthält eine Darstellung der Arbeitserfahrungen mit Blick auf das Studium und die Berufsplanung. Ebenso sollten die Motivation der inhaltlichen Ausrichtung des Praktikums, der Bewerbungsprozess sowie die organisatorische Struktur der Institution, in der das Praktikum absolviert wurde, der zeitliche Ablauf, praktizierte Arbeitsroutinen und -abläufe beschrieben werden sowie soziale Aspekte (wie das Arbeiten im Team oder in der Abteilung etc.) Erwähnung finden. Das Praktikum sollte in einen Zusammenhang zu den Inhalten des bisherigen Studiums gestellt, ebenso sollten auch neue Erfahrungen thematisiert werden.
Der Anhang muss das Praktikumszeugnis, eine eidesstattliche Erklärung des Praktikumsteilnehmers, dass die im Bericht beschriebenen Inhalte des Praktikums und seine zeitliche Dauer den im Bericht gemachten Angaben entsprechen. Wenn möglich und vorhanden, sollten Arbeitsproben beigelegt werden (z. B. selbständig geschriebene Artikel).
Die Modulverantwortliche bewertet das Portfolio als "bestanden" oder "nicht bestanden". Bei "nicht bestanden" erhält der Studierende Gelegenheit, binnen eines Monats das Portfolio zu überarbeiten und danach erneut zur Prüfung vorzulegen.
BA-Praktikumscolloquium
Im Laufe des Semesters finden Praktikumscolloquien sowohl für Praktikumssuchende und -absolventen statt, die der Anbindung des Praktikums an das Institut sowie dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch dienen. Die genauen Termine finden Sie zu gegebener Zeit hier, auf Friedolin, als Aushang im Institut und erhalten eine Ankündigung vom Fachschaftsrat.
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Welche Möglichkeiten für ein germanistisches Praktikum gibt es?
Einschlägige, d.h. kernfachrelevante Praktika für Germanisten haben weitestgehend mit Kommunikation und Sprache zu tun und finden sich dementsprechend u.a. in den Bereichen Kommunikation und Medien (Zeitung, Zeitschriften, Rundfunk, Fernsehen, Internet), in Archiven, Bibliotheken, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen, Literaturhäusern, im Theaterbereich sowie in Verlagen.
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Wie lange dauert das Praktikum?
Das Praktikum dauert sechs Wochen mit einer Arbeitszeit von 40h/Woche (insgesamt 240h plus 60h Nachbereitung für den Praktikumsbericht).
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Kann man das Praktikum aufteilen (z.B. je 3 Wochen bei zwei Arbeitgebern)?
Von Seiten des Instituts aus ist dies möglich, muss jedoch in erster Linie mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
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Warum muss ich das Praktikum vorab vorstellen?
Die Praktikumsvereinbarung von Seiten des Instituts ist nötig, damit Sie eine Bestätigung haben, dass Ihr Praktikumsplatz tatsächlich kernfachrelevant ist und vom Institut anerkannt werden kann.
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Ich habe eine Zusage zu einem Praktikumsplatz erhalten, kann jedoch vor Abschluss des Arbeitsvertrags nicht die Sprechstunde besuchen. Wie kann ich trotzdem das Praktikum vorstellen?
Sie haben die Möglichkeit, der Praxismodul-Verantwortlichen ihren Praktikumsplatz schon einmal vorab per Mail vorzustellen (Mail: johanna.bohley@uni-jena.de). Wenn es sich um ein kernfachrelevantes Praktikum handelt, erhalten Sie erst einmal auf elektronischem Wege eine Bestätigung. Die papierene Praktikumsvereinbarung sollten Sie sich dann in einer späteren Sprechstunde ausstellen lassen.
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Wann melde ich das Praktikum an?
Für das Praxismodul melden Sie sich erst nach Beendigung des Praktikums auf FriedolinExterner Link an! Mitunter kann dies vor allem zu Beginn des Semesters noch einige Wochen dauern, bis eine Anmeldung für das Praxismodul möglich ist.
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Da ich nicht früher einen Praktikumsplatz gefunden habe, stellt das Praktikum meine letzte Prüfungsleistung dar. Wie kann es noch vor der Exmatrikulation verbucht werden?
Bitte informieren Sie die Praxismodul-Verantwortliche Frau Dr. Johanna Bohley über die kurzen Fristen und geben Sie den Bericht mindestens eine Woche vor Beginn des neuen Semesters (meist früher als Vorlesungszeit) ab.
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Wie und wann kann ich die Praktikumsberichte anderer Studierender einsehen?
In den Sprechstunden von Frau Dr. Johanny Bohley oder außerhalb ihrer Sprechzeiten über Erika Böhm bzw. Heike Mecke.
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Mein Arbeitgeber verlangt eine Bestätigung, dass es sich bei meinem Praktikum um ein Pflichtpraktikum im Rahmen meines Studiums handelt. Wie erhalte ich diese?
Gerne können Sie den Arbeitgeber auf die Studien- und Prüfungsordnung verweisen. Sollte dies nicht ausreichen, kann Frau Dr. Johanna Bohley Ihnen auch eine schriftliche Bestätigung in ihrer Sprechstunde ausstellen.
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Mein Arbeitgeber fordert eine Bestätigung, dass mein Pflichtpraktikum über sechs Monate dauert. Wie erhalte ich diese?
Eine solche Bestätigung kann das Institut nicht ausstellen, da durch die lange Dauer bereits das Mindestlohngesetz erfüllt ist. Die Modulbeschreibung in der Studienordnung ist in dieser Weise nicht dehnbar.
Fürstengraben 18
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