Prüfungsberechtigungen

In der Regel gilt Folgendes:

  • Gutachten von Bachelorarbeiten: Beide Gutachter/innen müssen promoviert sein, mindestens eine/r der beiden Gutachter/innen muss eine Privatdozentur, eine Professur oder eine Juniorprofessur innehaben.
  • Gutachten von Master- und Staatsexamensarbeiten: Beide Gutachten müssen von Institutsmitgliedern stammen, die eine Privatdozentur, eine Professur oder eine Juniorprofessur innehaben.

Die aktuelle Prüferliste des Instituts finden Sie hierpdf, 38 kb.